Studieninteressierte aus dem Ausland, die die Absicht haben, in Deutschland zu studieren, müssen über eine Hochzulzugangsberechtigung verfügen. Wenn das nicht der Fall ist, dann muss eine Feststellungsprüfung (kurz. FSP) in einem gewählten Schwerpunktkurs absolviert werden.

Um sich auf die Feststellungsprüfung – FSP – vorzubereiten, besuchen die Studieninteressierte aus dem Ausland meist ein Studienkolleg in Deutschland (oder in manchen Fällen auch im Ausland).

Um sich einen Platz am Studienkolleg zu sichern, muss der/die Studienbewerber(in) meist an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen und diese erfolgreich absolvieren. Dieses entscheidet über die Aufnahme im jeweiligen Studienkolleg. Der Aufnahmetest stellt für viele Studieninteressierte eine Hürde dar, da die Konkurrenz um die Plätze sehr groß und die Aufnahmeprüfung nicht immer ganz einfach ist.

Wie kann man die Aufnahmeprüfung am Studienkolleg umgehen?

Die gute Nachricht vorweg: JA! Während an staatlichen Studienkollegs meist kein Weg an der Aufnahmeprüfung vorbeiführt, verzichten viele private Studienkollegs ganz oder teilweise auf eine Aufnahmeprüfung. Teilweise werden diese ersetzt durch eigene Tests, die aber nicht selten wesentlich einfacher sind als die offiziellen Aufnahmeprüfungen.

Ein Beispiel hierfür ist das Studienkolleg Paderborn:

Dort müssen Studieninteressierte lediglich einen für die Aufnahme anerkannten Schulabschluss vorlegen können (Abitur, High School Certificate, Associate Degree oder vergleichbare internationale Abschlüsse). Darüber hinaus müssen Studieninteressierte Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1 oder höher) vorweisen können.

Dies hat den Vorteil, dass sich die Studierenden an privaten Studienkollegs noch während ihres Aufenthalts auf ihr Studium und die geforderten Sprachkenntnisse vorbereiten können.

Ist eine Befreiung vom Aufnahmetest möglich?

Auch hier gilt.. grundsätzlich JA! Hierzu ein Beispiel vom Studienkolleg Mainz:

Bewerberinnen oder Bewerber sind auf Antrag im Fach Deutsch von der Prüfung befreit, wenn sie folgende Nachweise vorlegen können:

  • das Deutsche Sprachdiplom der KMK – Stufe zwei – (DSD II) oder
  • das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 1) oder
  • das Goethe-Zertifikat B2 (in allen Varianten) oder
  • telc Deutsch B2 oder
  • das TestDaF-Zertifikat mit mindestens vier Teilqualifikationen auf dem Niveau TDN 3 oder
  • das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) B2 oder
  • eine bestandene Feststellungsprüfung im Fach Deutsch an einem Studienkolleg an einer Fachhochschule.

Das heißt, jeder Studienbewerber, der eines der obigen Zertifikate nachweisen, kann, darf sich von dem sprachlichen Teil der Aufnahmeprüfung befreit werden. Das gilt auch in den meisten Studienkollegs.